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Hildebrand Bedachungen

Neuigkeiten

Mit dieser Seite moechte ich Sie auf dem Laufenden halten. Ich werde Nachrichten aus allen Bereichen rund um den Dachdeckeralltag, der Firma sowie sonstige wichtige Informationen einstellen.

 

Schneeschutz ist Pflicht

Veröffentlicht von Administrator am 16.01.2015
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Die Montage von Schneeschutzeinrichtungen ist in der LBO, dem BGB (Verkehrssicherungspflicht) und im Regelwerk verankert. Neben dem aufeinander abgestimmten Schneeschutz-System muss auch das Dachtragwerk für die zu erwartenden Schneelasten eine ausreichende Traglastreserve aufweisen. Die Klimaveränderungen führte in den letzten Jahren zu höheren Schneelasten im Winter. Viele Schneefangsysteme konnten diesen Schneelasten nicht standhalten und entsprechende Schäden nicht verhindern. Frisch gefallener Schnee wirkt auf einem geneigten Dach vorerst als flächenlast, da der Neuschnee in der Regel auf der Dachdeckung lieben bleibt und nicht abrutscht. sobald sich der Schnee verdichtet (durch Erwärmung aus dem Gebäude) ergeben sich auch Schubkräfte, die parallel zur Dacheindeckung als Trauflast auf die Konstruktion einwirken. Bei einer Schneeauflage kann es auch zu Eisbildung kommen, wenn das Dach unzureichend gedämmt ist oder klimatische Bedingungen (Tau- und Frostperiode) wechseln. (Auszug aus der Zeitschrift DDH 1-2.2015) Hinweis für unsere Kunden: Dem Hausbesitzer obliegt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht, d. h. er haftet bei Unfällen. Er ist verpflichtet, alle vorhersehbaren Gefahren für Dritte zu vermeiden bzw. sie zu beseitigen. Dazu gehört auch, das Dach von der Schneelast zu befreien. Aus Sicherheitsgründen sollte dies durch einen erfahrenen Dachdecker erfolgen. Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Zuletzt geändert am: 17.03.2015 um 10:33

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